Guter Rat muss nicht teuer sein.   Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn Sie die Kosten für diese Beratung aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen können, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt, beantragen. Wird Ihnen ein Berechtigungsschein erteilt, so belaufen sich Ihre Kosten lediglich auf 15,- EUR. Wenn ein Prozess bereits läuft oder kurz bevor steht, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Die Antragsformulare hierfür erhalten Sie bei Ihrer Anwältin. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich eine Rechtsberatung leisten können? Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten sein werden oder ob ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht - eine solche Auskunft ist eine Selbstverständlichkeit. Vetrauen ist gut. Anwältin ist besser.