Guter Rat muss nicht teuer sein.
Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190,- EUR
zuzüglich Umsatzsteuer.
Wenn Sie die Kosten für diese Beratung aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse
nicht aufbringen können, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht, in dessen
Bezirk Ihr Wohnsitz liegt, beantragen.
Wird Ihnen ein Berechtigungsschein erteilt, so belaufen sich Ihre Kosten lediglich
auf 15,- EUR.
Wenn ein Prozess bereits läuft oder kurz bevor steht, können Sie Prozesskostenhilfe
beantragen. Die Antragsformulare hierfür erhalten Sie bei Ihrer Anwältin.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich eine Rechtsberatung leisten können?
Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten sein
werden oder ob ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht - eine
solche Auskunft ist eine Selbstverständlichkeit.
Vetrauen ist gut. Anwältin ist besser.